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5 Mos. 5, 13: 14. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Werke thun, aber am siebenten Tage ist der Sabbath des Herrn, deines Gottes; da sollst du keiue Arbeit thun, noch dein Sohn, noch deine Tochter, noch dein Knecht, noch deine Magd, noch dein Ochse, noch dein Esel, noch alle dein Vieh, noch der Fremdling, der in deinen Thoren ist; aus daß dein Knecht und deine Magd ruhe, gleichwie du. Vergl. 2 Mos. 23, 12. und 2 Mos. 20, 9. 10.
2 Mos. 23, 4. Wenn dn deines Feindes Ochsen oder Esel begegnest, daß ^er irret, so sollst du ihm denselben wieder zuführen.
5 Mos. 22, 4. Wenn du deines Bruders Esel oder Ochsen siehest fallen auf dem Wege, so sollst du dich nicht von ihm entziehen, sondern sollst ihm aufhelfen.
2 Mos. 23, 5. Wenn du deß, der dich hasset, Esel siehest unter seiner Last liegen; hüte dich, laß ihn nicht, sondern versäume gern das Deine um seinetwillen.
5 Mos. 25, 4. Du sollst dem Ochsen, der da drischet, nicht das Maul verbinden. Vergl. 1 Cor. 9, 9. und 1 Timoth. 5, 18.
Rom. 8, 18-24. 3 Mos. 22, 27. 5 Mos. 22, 6. Gal. 6, 7. Sir. 5, 18. Sir. 7, 1. Sir. 7, 17. 18. Sir. 18, 30. Sir. 23, 29. Spr. Sal. 1. 10. WeiSH. 1, 3. 5. 2 Sam. 12, 13.
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