Vorberatung des Zeuges zum Waschen.
(\& Waschen, oder das Reinigen der Leib-, Tisch- «nb Betr wasche, um es zum abermahligen Gebrauche wieder berzuftellen, ist fin rechtes Hauptgeschäft, wo- den sorgfältige Hausmütter allen Fleiß und Behutb- samkeik anwen^cn, ihr Zeug recht sauber und weiß, aber auch so zu haben, daß es durch das Waschen nicht beschädigt, sondern damit schonctid ümgegangerr werde.
Ehe noch zum Waschen des Zeuges selbst geschritten wird, sind NE'emigr Vorbereitungen dazu nelhig, welche in folge der Ordnung dargestellet werden:
j) Che daS Z ug in die Wasche gegeben wird^ muß es durchgesthcu und ausgebessert werden.
Dieses Geschäft ist deßdalb nicht aus der Acht zu lass n, weil die etwaigen Löcher oder Riffe durch daS Waschen nochmehr vergrößert werden würden.
2) Nächst der Ausbesserung der Wäsche messen auch die Fleck.' l-eraus gebracht werden.
Es sind Flecken, welche durch das gewöhnliche Waschen gar nicht aus dem Zeuge gebracht, sondern dadurch wohl gar unvergänglich gemacht werden. Es werden daher Milkst zur vorgangigcn Vertilgung der Flecken angegeben. Diehe in nachstehenden Wissenschaften und Künsten^ .
2) Alles in die Wäsche kommende Zeug muß aufgeschieben werden.
Ein so genanntes Wasch-Jnventarium ist in ordentlichen Haushaltungen ganz unentbehrlich, um zu wiss ri, ob auch alles und jedes Zeug wieder beyfam- men sey. Manche Wäscherinnen wurden sich aus Mangel dieser Vorsicht entweder nachlässig, oder wohl gor untreu beweisen, und sich Eullpendungen gelüsten lassen.

