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er daran, ihn Allen, so viel er vermochte, zu ver­schaffen.

Gewöhnlich war er beschäftigt, zwischen denje­nigen, welche prozessiren wollten, Uebereinkünfte zu Stande zu bringen, obgleich ihm alle solche Geschäfte zuwider waren; denn er hatte einen tödlichen Haß ge­gen alle Prozesse und jede Art von Streitigkeit, wie er mir einmal gesagt. Er hat unendlich viel mit sol­chen Angelegenheiten zu thun gehabt, die ihm einen großen Theil seiner Zeit hinwegnahmen. Denn im­mer nahm man ihn zum Schiedsrichter in jeder Art von Zwist und Streitigkeit. Er hörte ganz gelassen die Klagen eines Jeden an, ohne'verdrießlich zu wer­den, oder dem Einen vor dem Andern den Vorzug zu geben, und so schickte er zuletzt alle befriedigt heim.

An demselben Tage, den 51. Zuli um drei Uhr Nachmittags.

Zudem ich meine Aussage über denselben sieben und dreißigsten Artikel fortsehe, sage ich, daß ein Ad­vokat dieser Stadt Annecy einen der Hausbeamten dieses Seligen sehr beleidigt, ja sogar ihm eine Wun­de beigebracht hatte. Weil nun dieser Hausbeamte geistlich war, so lautete der von dem Senat von Sa­voyen ergangene Urtheilsspruch auf den Tod, wenn nicht der Selige die seiner Würde zugefügte Beleidi­gung verziehen, und Len Beamten vermocht hätte, die große Schmach, die ihm widerfahren, ebenfalls zu verzeihen, und so die Gerechtigkeit zu versöhnen, so