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Einleitung.
digt, und die Streitigkeiten, welche Luther angeregt, sofort abgeschnitten wissen. Daher verlangte er mit Ungeduld, dieser solle p zur Stelle und ganz bestimmt sich erklären. Da sprach Luther
mit einem Feuer, das ihm später als Unehrerbietigkeit ausgelegt wurde: »Weil denn Euer kaiserliche Majestät eine schlichte Antwort begehren, so will ich eine geben, die weder Hörner noch Zähne haben soll, nämlich also: Es sei denn, daß ich mit Zeugnissen der heiligen Schrift, oder mit öffentlichen, hellen und klaren Gründen überwunden und überwiesen werde (denn ich glaube weder dem Concilium, noch dem Papste allein, weil es offenbar und am Tage ist, daß sie oft geirrt und sich widerlegt haben), und ich also von den Sprüchen, die von mir angczeigt und ein- gcführt sind, überzeugt, und mein Gewissen in Gottes Wort gefangen ist, so kann ich und will ich nichts widerrufen, weil weder sicher noch gerathen ist, etwas wider das Gewissen zu thun. Hier stehe ich: ich kann nicht anders. Gott helfe mir, Amen!« a Diese Standhaftigkeit hatte weder Karl noch einer der Fürsten
vermuthet. Jener berief sie am folgenden Tage *) und erklärte, daß er als geborener Schirmherr der Kirche Reich und Land, Leib und Leben daran setzen werde, daß das gottlose Unternehmen eines einzigen Mönches keinen weitern Fortgang habe. Er werde demnach Luther nicht mehr hören, sondern wieder entlassen, dann aber gegen ihn als einen Ketzer verfahren **). Die Reichs- Versammlung stimmte bei, und Luther sollte am andern Tage entlassen werden, als man eine auf dem Markte angeheftete Schrift des Inhalts fand, daß sich vierhundert Ritter verschworen hätten, ihn zu rächen, wenn ihm ein Leid widerfahren sollte. Der Erzbischof von Mainz, welcher der nächste Nachbar der
*) 19. April 1521.
**) Da Luth er vom Papste bereits in den Bann gcthan worden war, so l brauchte es keines weitern Urtheils mehr, um ihn als Ketzer dem wcltli-
^ chen Arm zu überliefern, das heißt, zu verbrennen.

