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dieser Prozeß seinen Anfang nehmen sollte, chikanirt worden, und ohne sich selbst zu compromittiren, konnte er nichts anderes thun, als der Sache ihren Lauf lassen, und er befindet sich nun in Ihren Händen und erwartet vonJhnen, daß Sie alle früheren gehässi­gen Eindrücke, welche die in Umlauf gesetzten schänd­lichen Gerüchte auf Ihr Innerstes gemacht haben dürften, verbannen, und ein unpartheiischeS Unheil zu seinen Gunsten fällen werden, damit er sich ferner des guten Rufes und der ausgezeichneten Ehre eines gebildeten und respectablen, über alle kleinliche Betrü­gereien erhabenen Edelmannes erfreuen möge.

Zeugenverhör für den Kläger. *)

Lord Warncliffe examinirt durch Sir F oll et.

Zch glaube, Ew. Herrlichkeit sind mit Lord de Ros bekannt? Antw.: Ja.

*) Ein jeder Zeuge muß, ehe er examinirt wird, einen Eid leisten, daß er die Fragen, welche an ihn gemacht werden, auf das Gewissenhafteste und der Wahrheit gemäß beantworten will. Für diejenigen Leser, die etwa mit einer englischen Eides­formel nicht bekannt seyn dürsten, dient zur Nachricht, daß dem Zeugen von dem Gerichtsdiener ein Buch in die rechte Hand gegeben, und ihm dabei die folgenden Worte vorgebetetwerden: Sie schwören, daß Sie die Fragen, die Ihnen gemacht werden, nach Ihrem besten Wissen und Gewissen beantworten wollen, so helfe Ihnen Gott." Darauf küßt der Zeuge das Buch. Dieses Buch ist nun freilich das neue Testament, der Zeuge braucht es aber, wenn er will, nicht zu wissen, weil es eben so gut irgend ein anderes Buch seyn könnte, da der Inhalt ihm nicht gezeigt wird. Ein solches Buch kömmt in den ge­wöhnlichen Gerichtsstuben in so viele unsaubere Hände, daß es keinen angenehmen Geruch hat. Eine englische Eidesformel dürste daher eben sowol als eine deutsche einer Verbesserung bedürfen.

Anmerk, des Uebersetzers.