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nem zu eingeschränkten Gesichtspunkte, nicht I.ocLl, das ist: nicht einer Stadt oder Gegend, sondern dem ganzen Lande angemessen seyn, noch Dinge enthaiten, welche nur zu oft, eben in dergleichen Angelegenheiten, zeigen, daß deren Urheber nicht frcy von Dorurtheilen waren.

Da diese Vorschläge für das große König- rctch Hungarn bestimmt sind: so wird überdies noch wesentlich erfordert, daß auf die, mit dem­selben dem nemltchen Monarchen untergebenen deutschen Lander, die nbthige, billige Rücksicht genommen werde. Haben wir uns dieser For­derungen , wenn auch nicht ganz, doch nur größ- tenthctls entledigt: so schätzen wir uns glück­lich, dem von hohen Orten erhaltenen Befehl gemäß, nach unseren geringen Kräften , zum Wohl des Vaterlandes das unscige auch beyge- tragcn zu haben.

Die Vorschläge, welche wir zu diesem Zweck dienlich erachten, sind folgende:

§. i.

Die hungartschen Fabrikate sollen gegen denselben Zoll in alle Erbländer, und ins Aus­land verführt werden dürfen, gegen welche die Fabrikate dieser Crbländcr nach Hungarn, und ins Ausland, jetzo gehen können. Ausnahme. Haarbuder, wegen dem in den deutschen Erbländern üblichen Stempel. To- back als ein dortiges Regale.

§. 2.