Jnnhalt.

§ 9 Herabwürdigung der Trühten und Alrun- nen zu Zauberern.

- io Von Barden und Skalden.

- i i Uiber den Lehrbegriff der alten Teutschen

von Himmel und Hölle, oder die Belohnung des Guten und Bestraf­fung des Bösen. Ein Volkömähr- chen als Anhang.

II. Abschnitt.

Von den teutschen hohen Festen oder Hochzeiten und Gerichten.

- 12 Von der jährlichen Feyer im heiligen

Hayn und Halgadom.

- iz Vom Osterfest, Erdenfest oder dem

Kriegs-Neujahr, zugl. Reichs­tag, Wahl bürg.

- 14 Vom Hannstag oder dem Sommer-

Sonnwender.

- 15 Der Michelstag oder das Erndefest.

Das Herbstgericht.

a 16 Uiberbteibsel dieses alten Fests und Er­läuterung desselben aus den Thü­ringischen Kirchweyh - Gebräuchen.

§