Jnnhalt.
§ 9 Herabwürdigung der Trühten und Alrun- nen zu Zauberern.
- io Von Barden und Skalden.
- i i Uiber den Lehrbegriff der alten Teutschen
von Himmel und Hölle, oder die Belohnung des Guten und Bestraffung des Bösen. Ein Volkömähr- chen als Anhang.
II. Abschnitt.
Von den teutschen hohen Festen oder Hochzeiten und Gerichten.
- 12 Von der jährlichen Feyer im heiligen
Hayn und Halgadom.
- iz Vom Osterfest, Erdenfest oder dem
Kriegs-Neujahr, — zugl. Reichstag, — Wahl bürg.
- 14 Vom Hannstag oder dem Sommer-
Sonnwender.
- 15 Der Michelstag oder das Erndefest.
Das Herbstgericht.
a 16 Uiberbteibsel dieses alten Fests und Erläuterung desselben aus den Thüringischen Kirchweyh - Gebräuchen.
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