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an dem Preisgerichte über die verschiedenen Bauprojekte als Experte Theil zu nehmen, lehnte ich anfänglich ab, entschloß mich jedoch später die Wahl auf sein Drängen und den Wunsch des hochwürdigen Geschäftträgers des apostolischen Stuhles, Herrn Bovieri, anzunehmen. Am 11. Mai Abends versammelte sich das Preisgericht im Kloster Einsiedeln. Dasselbe bestund aller­dings aus Vertretern der hochwürdigen Bischöfe der Schweiz und dem Fürstabt von Einsiedeln und war präsidirt von Sr. Erc. Mons. Bovieri. Außer diesen und dem Unterzeichneten wohnten demselben als Erperten noch drei ausgezeichnete Architekten bei, nämlich Herr Semper, Professor am Politechnikum in Zürich, und die Herren Stettler und Dähler von Bern. Warum übergeht Hr. Baud dieselben mit wohlberechnetem Stillschweigen? Will er damit etwa seinelieben Pfarrangehörigen" und das Publikum zum Glauben bringen, die hochw. Geistlichen seien bei diesem Anlaß besonders bezüglich der Kosten einzig nur auf mein Urtheil angewiesen gewesen? Dieses wäre offenbar eine, wenn auch schlaue, dennoch unwürdige und illoyale Täuschung, indem ich mich besonders bei den Besprechungen über die Bau­kosten sehr wenig betheiligte, weil ich der Ansicht lebte, in dieser Beziehung stehe vor Allem den Herren Architekten und be­sonders denjenigen von Bern, welche mit den neuern Preisverhältnissen des Bauens sehr genau bekannt waren, ein maßgebendes Urtheil zu. Aber auch unter den geistlichen Preis­richtern waren Männer, die mit der Architektur und dem Kir­chenbau sehr genau vertraut sind.

Indessen muß vor Allem wohl ins Auge gefaßt werden, daß die Jury in Einsiedeln keineswegs den Auftrag hatte, für die katholische Gemeinde in Bern einen Plan für den Kirchenbau zu bestimmen, sondern es lag ihr nur ob die 24 Projekte, die nach dem erlassenen Pro­gramme eingekommen waren, zu untersuchen und dann den besten die bestimmten Preise zuzuerkennen. Deßhalb wurden über diese Projekte auch nicht einmal approximative Kostenberechnungen angefertigt, sondern es wurde hievon nur im Allgemeinen gesprochen.

Von einer vorläufig ausgesprochenen Bedingung des Kollegiums, daß die Kosten des oder der gekrönten-Pläne die Summe von Fr. 300,000 nicht übersteigen dürfe, ist mir durchaus nichts bekannt, auch hätte das Preisgericht nur dannzumal solchartige Bedingungen berücksichtigen können, wenn