Beilage Nr. 2.

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Erste Sitzung des Schiedsgerichts.

Bern, Amthaus, Montags den 11. November 1861.

Es erfolgte vorerst die Konstituirung des Gerichtes; sodann wurde beschlossen, das Verfahren bei den Parteiverhandlungen soll öffentlich sein. Als Sekretär wurde der Aktuar des Richter­amtes Bern, Herr Louis Bannwart, gewählt.

Als sodann die Parteien vorgerufen wurden, stellte Herr Fürsprech König, Namens des Hrn. Müller, das Rechts- begehrcni

Herr Müller sei nicht schuldig, den Thurm höher aufzu- führen, als bis auf die Höhe der 39sten Schicht der Kirche,

d. h. bis auf diejenige Höhe, welche in der Rekapitulation des Devis mit tour ou eloeder (Glockenthurm) bezeichnet ist."

Herr Fürsprech Brunner, Namens des Aeltestenkollegiums der katholischen Pfarrgemeinde, schließt seinerseits dahin:

Es sei die Frage über den Thurmbau nicht abgesondert von den übrigen Fragen, sondern mit diesen zusammenhaft vom Schiedsgerichte zu beurtheilen."

Herr Fürsprech König, Namens des Hrn. Müller, schließt auf Abweisung des ab Seite der Aeltesten des katholischen - Kollegiums gestellten Zwischengesuchs."

*) Rechtsbegehren, Erwägungsgründe und Erkenntnisse sind wörtlich angeführt, das Uebrige, Kürze halber, auszüglich. In der ersten Sitzung sind bei der Vorfrage (weil dieselbe von geringer Be­deutung ist) die Erwägungsgründe weggelassen.