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Studer, Architekt in Bern und Hektor Egger,' Architekt in Aarwangen, sind heute des Morgens um 9 Uhr erschienen:
Herr Oberrichter Garnier, Präsident des Aeltesten- Kollegiums der katholischen Kirchgemeinde in Bern und Herr Pfarrer Baud, Vizepräsident, Namens dieses Kollegiums, mit Assistenz des Hrn. Fürsprech Brunner in Bern,
gegen
Herrn Emanuel Müller, Landammann von Alt- dors, Bauunternehmer der katholischen Kirche in Bern, mit Assistenz des Herrn Fürsprech König in Bern.
Die Sitzung wird vom Präsidenten eröffnet mit Ablesung des Protokolles der früher» Sitzung vom 22. November 1861 welches genehmigt wird.
Der Hr. Präsident gibt dem Schiedsgerichte Kenntniß der vom Aeltestenkollegium zur Beurtheilung vorzulegenden sechs Fragen. Dasselbe behält sich vor, später nach Gutfinten noch mehrere Fragen dem Schiedsgerichte unterzubreiten: dieses Recht reserviet sich Herr Müller ebenfalls.
Der Präsident stellt nun die Frage, ob diese Begehren alle insgesammt, oder jedes besonders behandelt werden solle, und schlägt vor, die Parteien hierüber einzuvernehmen, waS genehmigt wird.
Herr Fürsprech Brunner, Namens des Aeltestenkollegiums erklärt: die Parteien haben Interesse, daß diese Fragen separat behandelt werden.
Im nämlichen Sinne spricht sich auch Hr. Fürsprech König Namens des Hrn. Müller aus, und verlangt noch zudem, daß der Augenschein zuerst abgehalten werde.
Das Schiedsgericht hat sodann verfügt:
Die Fragen sind getrennt zu behandeln und zu beurtheilen. Betreffend den Augenschein wird verfügt:
Der Augenschein soll sofort abgehalten werden.
Das Schiedsgericht bricht demzufolge auf und begibt sich in den neuen katholischen Kirchenbau, neben dem Rathhause gelegen, um den Augenschein abzuhalten.

