giner aus verschiedenen Gründen in Erinnerung bringt. Ist bei jenem Anläße, als solches vorgeschlagen ward, dem Hrn. Pfr. Baud ein übereiltes Wort entschlüpft, so galt selbes, Hr. Müller ist dessen wohl überzeugt, durchaus nicht denaltehrwürdigen Tempeln, in welchen die ersten Christen den Erlöser anbeteten." b. Sodann meint Hr. Müller, Hr. Pfarrer Baud seiall­zu rasch und entschieden zur That übergegangen" und macht ihm auch dieses wieder zum Vorwurf, S. 5. Sachte! sachte! Hr. Landammann, S i e sind zu schnell vorgerückt in der Zeit und zwar um ein volles Jahr. Nicht am 6. Juli 1 8 5 8, sondern 1 8 5 7 wurde der bezeichnete Plan von der hohen Regierung zwar vorläufig genehmigt. Der definitive Grundriß aber wurde der­selben erst den 6. März 1858 vorgelegt und am 3. April daraufhin, also bereits 11 Monate nach der Versammlung des Preisgerichtes in Einsiedeln, von ihr genehmigt. Erst als­dann, im April 1858, nicht 1 8 5 7 (Sie werfen die Zahlen immer untereinander), erfolgte die Ausschreibung des Baues.

e. Die Anstellung des leitenden Architekten, des Hrn. Dc - perthes, der den angenommenen Bauplan verfertigt, ist Hrn. Müller wieder nicht recht. Nach ihmeignete sich derselbe wegen der weiten Entfernung hiezu wenig". Bei der Bestimmung seines Gehalteswurde die Oekonomie kaum beachtet, indem man ihm wohl doppelt soviel aussetzte, als man eben so tüchtigen schweizer­ischen Fachmännern hätte bezahlen müssen", schreibt Hr. Müller. Wir zweifeln, ob hier die rechte Spur nicht verfehlt sei. Der Anfertiger des Planes eignet sich gewiß vor allen Andern zum leitenden Architekten bei der Ausführung desselben; Hr. Müller ist wohl mit uns dessen überzeugt. Die weite Entfernung thut hier wenig zur Sache, weil die Kommunikationsmittel heut zu Tage sehr leicht und schnell und Hr. Deperthes zudem viele Zeit in hier zubrachte. Bezüglich des Gehaltes würden wir uns sehr freuen, wenn uns Hr. Müller in seinem Bereiche so gut und uneigen­nützig gehalten hätte, wie Hr. Deperthes, welcher für die ganze Leitung des Baues und für Anfertigung sämmtlicher Pläne und