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zwei oder einen, je nachdem man das Eine oder das Andere eben bedarf.

c) Die drei mittelsten Kegel oder die sogenannte Zeile allein gelten für se ch s.

«0 Sieben Kegel um den König herum, gelten gewöhn­lich acht, in verschiedenen Gegenden aber löscht der Schie­ber alle Kegel, die er im Stamme hat, aus und erhält noch sieben gut. Dasselbe ist der Fall bei

«0 acht Kegeln, nur erhält der Schieber sechzehn gut.

1) A ch t um den König oder alle neun enden die Parthie und der Werfer erhält alle Kegel bezahlt, welche die Mitspieler noch im Stamme haben.

Indessen herrschen hinsichtlich des Werthes der durch solche Ehrenwürfe geschobenen Kegel nicht nur in verschiedenen Ge­genden , sondern sogar bisweilen auf den verschiedenen Kegel­bahnen eines und desselben Ortes, sehr willkürliche Abwei­chungen, mit denen sich der Liebhaber vor dem Eintritte bekannt machen muß.

Die Ehrenwürfe gewähren überdieß noch beim Ausma­chen den Vortheil, daß sie die Parthie beendigen, in so fern ihr Werth nicht geringer ist, als die Zahl der noch zu machenden Kegel. Sind nur noch ein oder zwei Kegel zu schie­ben, so macht jeder Ehrenwurf ohne Unterschied aus.

Auf mehreren Kegelbahnen gilt beim Beendigen der Par- thie das sogenannte Ueberhalten, daß wenn nur noch drei, vier oder fünf Kegel zu werfen find, und sie jemand wirklich macht, dieser seinem Hintermann einen abgeben muß, was nur bei sechsen nicht der Fall ist, wenn damit wirklich ausgemacht wird. Fallen aber mehr Kegel, als geworfen wer­den sollen, z. B. fünf statt vier, drei oder zwei, so werden sie dem Nachfolger zum Nachtheile gerechnet, das heißt schlecht g eschri eben.