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Arnold wandte sich an den König mit der Vorstel­lung, daß ihm durch jenes ausgesprochene Urtheil das größte Unrecht geschehe; das Mühlwasser sey ihm genom­men und dennoch habe man von ihm den völligen Pacht­zins verlangt; daher habe er Schulden machen müssen, unv nun, bei dem Anschläge seiner Mühle, sey ihm nichts so gewiß als der Bettelstao.

Dem Monarchen siel diese Geschichte sehr auf; sie erschien ihm als eine unerhörte Ungerechtigkeit, und da­her schrieb er auf der Stelle an das Kammergericht in Berlin:

,,daß er sich zwar in Justizsachen nicht mische; aber Arnolde Klage falle ihm so sehr in die Augen, daß er dem Kammergericht befehle, die Sache gleich gründlich zu untersuchen und dem Kläger zu seinem Rechte zu ver­helfen."

Von Küstrin, wo die Sache zum Spruche gekommen, wurden also die Akten abgefordert, und das Kammerge­richt sprach in zweiter Instanz den Rechten gemäß, wie man in Küstrin geurtheilt hatte. Die Akten gingen wie­der nach Küstrin und man vergaß es, dem Monarchen Bericht abzustatten. Jenes erste Urtheil wurde, als bestä­tigt, vollzogen, und Arnold kam wieder mit einer klägli­chen Vorstellung bei dem Könige ein.

Friedrich erstaunte, daß er keinen Bericht erhalten habe, und verlangte diesen durch ein Kavinetschreiben. Das Kammergericht entschuldigte sich damit, es sey nicht möglich gewesen, diesen Bericht abzustatten, da dieAkten ordnungs- und vorschriftsmäßig zur Bekanntmachung an die erste Instanz zurückgeschickt wären. Friedrich schrieb an das Kammergericht:Können denn die Herren die Akten nicht zurücksordern?" Man meldete dem Könige: man könne noch in der dritten oder Revisions - Instanz sprechen, und Friedrich befahl nun, daß dies geschähe.

Dies dritte Urtheil war dem ersten und zweiten völ­lig gleich. Nun kam der Müller Arnold wieder bei dem Könige ein und stellte vor: Es könne alles nichts hel­fen; denn es sey nur zu ausgemacht gewiß, daß die Obrigkeit darauf ausgehe ihn wider alles Recht unglück­lich zu machen. Zum Unglück hatte man auch diesmal