Fünf und dreyßigsier Unterricht. f } Non den Pflichten des Eheweibes. .1

Sechs und dreyßigsier Unterricht.

Von den Pflichten der Eltern.

Sieben und dreyßigsier Unterricht, j Ueber die Pflichten der Kinder.

; Acht und dreyßigsier Unterricht.

Von den Pflichten der Lehrer und Erzieher,

Neun und dreyßigsier Unterricht, j Von den Pflichten des Schülers.

j Vierzigster Unterricht.

Von den Pflichten eines Herrn und einer Frau.

Ein und vierzigsier Unterricht.

Bonden Pflichten eines Dieners und einerMagd.

Dritte Abtheilung.

Von den Beweggründen zur Erfüllung , der Pflichten.

Zivey und vierzigsier Unterricht.

Von der Vernunft und der Religion, als Be­weggründen der Pflichten»

Drey und vierzigsier Unterricht.

J\ ; Von der Lugend überhaupt.

Vier und vierzigster Unterricht.

Bon der Weisheit.