Fünf und dreyßigsier Unterricht. f } Non den Pflichten des Eheweibes. .1
Sechs und dreyßigsier Unterricht.
Von den Pflichten der Eltern.
Sieben und dreyßigsier Unterricht, j Ueber die Pflichten der Kinder.
; Acht und dreyßigsier Unterricht.
Von den Pflichten der Lehrer und Erzieher,
Neun und dreyßigsier Unterricht, j Von den Pflichten des Schülers.
j Vierzigster Unterricht.
Von den Pflichten eines Herrn und einer Frau.
Ein und vierzigsier Unterricht.
Bonden Pflichten eines Dieners und einerMagd.
Dritte Abtheilung.
Von den Beweggründen zur Erfüllung , der Pflichten.
Zivey und vierzigsier Unterricht.
Von der Vernunft und der Religion, als Beweggründen der Pflichten»
Drey und vierzigsier Unterricht.
J\ ; Von der Lugend überhaupt.
Vier und vierzigster Unterricht.
Bon der Weisheit.

