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4) Daß unheilbaren Geisteskranken Verpflegung, Schutz,
Aufsicht, Trost gewährt werde. *
5) Daß alte, schwache, arbeitsunfähige Personen gegen ein. bescheidenes Kostgeld gesunde Kost und Wohnung finden.
6) Daß eine Gelegenheit geboten sei, Trunksüchtige von ihrem Laster gründlich zu heilen.*)
Von der Anstalt wären demach ausgeschlossen:
1) Alle von fieberhaften Krankheiten Befallenen.
2) Solche, die mit ansteckenden Krankheiten behaftet sind.
3) Kranke und Invaliden unter 15 Jahren, insofern sie noch für irgend einen Unterricht empfänglich sind.
4) Kantonssremde. — Jedoch können diese gegen ein um ein.
Drittheil erhöhtes Kostgeld ausgenommen werden, insofern dadurch kein Einheimischer verkürzt wird. u
Eö wird hier eine Anstalt besprochen, welche den jetzt bestehenden Mängeln in der Krankenpflege Adhülfe bringt., Die Anstalt wird so umfänglich, daß eö einer Assoziation mit einem andern Lande nicht bedarf, und die Anstalt ist ebenso auS den. eigenthümlichen Bedürfnissen und Verhältnissen unseres Landes hervorgegangen, daß eine Vereinigung mit einem andern Kanton nicht gedenkbar ist, wenn man nicht wesentliche ^Punkte aufgeben, und so vorab Lückenhaftes und Ungenügendes be- schaffen will. ~ » a
ES ist auS dem Obigen einleuchtend, daß für die Kranken und Armen, für die Gemeinden und Familien durch die Concentri- rung aller Hülfömittel in eine großartige, vielgegliederte, aber
*) In Schweden hat Dr. Schreiber eine Kur eingeführt, um Branntweinsäufer von ihrem Laster zu entwöhnen, die nach BerzeliuS und Dr. Retziuö in Stockholm schon viele hundert gründlich geheilt hat. — Zum Erfolge dieser Kur ist aber eine strenge Abschließung und beständige Beaufsichtigung des Kuristen unerläßlich.

