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schon die tröstende Ueberzeugung aussprechen zu dürfen, daß in den Anordnungen des Baues die gewöhnlichen Vorschriften der Klugheit ganz beobachtet, und daß in den Anstrengungen zur Rettung Alles gethan worden ist, was Einsicht, Eifer und Hingebung nur immer zu bewirken vermögen.

Das Direktorium fühlt sich zum innigsten Danke verpflichtet au Alle, welche die Rettungsversuche mit Rath und That unterstützt haben; es dankt hier na­mentlich für die bereitwillige und kräftige Mitwirkung von der Hohen Regierung unb von öffentlichen Be­amteten des Kantons Solothurn.

Wie die nächsten Opfer des Unglücks, so bedauert auch das Direktorium die Hinterlassenen und Ange­hörigen derselben. Der Verlust eines Gatten, eines Sohns, eines Vaters, eines Bruders kann durch Nichts ersetzt werden. Das Direktorium kann auch in dem Bestreben, das Loos der Hinterlassenen zu verbessern, nicht so weit gehen, als seine eigenen Wünsche und Gefühle verlangen; aber es ist in diesem Bestreben so­gleich und freiwillig so weit gegangen, als seine Pflich­ten gestatten.

Das Direktorium, hat zu Gunsten der Wittwen und Waisen der Vcrheiratheten und zu Gunsten der Eltern der unverheirathetcn Arbeiter, die im Tunnel