73
Beylage B.
Bestimmungen
über
das Studium der allgemeinen Wissenschaften an den Universitäten.
<Beim König liche Maieftät haben unter dem 10. Man 1838 die gänzliche Trennung der vorbereitenden philosophischen Studien von den sogenannten Fachstudien allerhöchst zu befehlen geruht, um dadurch den erstem einen langem und geregeltem Betrieb so wie einen gedeihlicheren Erfolg, den letztem aber eine eine ftstere Grundlage zu sichern.
Ueber den Vollzug dieser allerhöchsten Bestimmung bestehen nachfolgende, von den Betheiligten genau zu beachtende Vorschriften.
I. Allgemeine Bestimmungen.
H. i.
Das Studium der vorbereitenden philosophischen Wissenschaften bildet den Uebergang von dem Gymnasialun-
i

