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Beylage B.

Bestimmungen

über

das Studium der allgemeinen Wissenschaften an den Universitäten.

<Beim König liche Maieftät haben unter dem 10. Man 1838 die gänzliche Trennung der vorbereiten­den philosophischen Studien von den sogenannten Fachstu­dien allerhöchst zu befehlen geruht, um dadurch den er­stem einen langem und geregeltem Betrieb so wie einen gedeihlicheren Erfolg, den letztem aber eine eine ftstere Grundlage zu sichern.

Ueber den Vollzug dieser allerhöchsten Bestimmung bestehen nachfolgende, von den Betheiligten genau zu be­achtende Vorschriften.

I. Allgemeine Bestimmungen.

H. i.

Das Studium der vorbereitenden philosophischen Wissenschaften bildet den Uebergang von dem Gymnasialun-

i