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Drittes Kapitel.

Von den zum Destilliren nöthigen Gefäßen und andern Instrumenten.

§. 19 -

5Daö erste nothwendige Stück, welches zu den Destillir- ^ gefaßen gehört, ist wohl die zum Abziehen benöthigte ^ Blase. Die Größe derselben laßt sich hier für Niemande» f bestimmt angeben, sondern diese Hängkallerdings von ei, | nes Jeden Willkühr oder Bedarf ab; denn wer das DM- lirgeschaft oder die Bereitung der Aquavite ins Große ! treibt oder treiben kann, der muß sich ganz natürlich eine j größere Abziehblase anschaffen, um auf jeden Abzug eine ! größere Quantität Spiritus bereiten zu können, als ei» Anderer, welcher geringere Geschäfte damit macht oder in», chen kann. !

Man laßt sich also nach Belieben eine Blase machen, in welcher nach Befinden zwölf, sechzehn, zwanzig und mehrere Kannen Brantewein abgezogen werden kann, ' welche jedoch allezeit über dieses angegebene Maß, was man abzuziehen gedenkt, annoch den vierten Theil mehr I fassen muß, indem eine Abziehblase niemals ganz voll gc. , macht werden darf, weil der Brantewein oder Spiritus sonst den Hut abstößt, überschießt und Unglück anrichm kann. \

Um aber zu den in der Folge angeführten Necepttn oder Processen etwas Gewisses anzugeben, so setze ich hier« bey eine Abziehblase, in welcher man jedes Mal sechzehn j Maß oder Kannen, ä zwey Pfund, abziehen kann, fest, welche aber überdieses noch wenigstens sechs Maß, also l ungefähr zwey und zwanzig bis vier und zwanzig Kannen 1 überhaupt fassen muß. ^

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