sich, aber tüchtig und ordnungsmäßig zu betreiben, wenn jedes den sichersten und höchsten Gewinn für den Unternehmer brin­gen soll.

§ 319 .

Ueber die Gastwirthschaften, wo Meister Schlächter mit blutbespritzter Hand von der Schlachtbank kommt und wie ein Bild der letzten Gerechtigkeit vor seinen Gästen erscheint, wo Meister Weber hinter seiner Rutschbank hervorstürzt, wo Mei­ster Schneider aus seiner Hölleneinfahrt herausyüpft und wo Meister Schuster sich mit wichtiger Miene von seinem omi­nösen Dreifuß erhebt, um seine lieben Gäste zu empfangen, die aber in der Wirklichkeit und leider noch in manchem schönen Lande anzutreffen sind, gehen wir, so wie über noch manche andere chronische Krankheit im Gastwirthschafts- wesen hinaus, da hier desparatere Mittel, als eine freundliche Hinweisung auf das Bessere, Zweckmäßigere und Zeitgemäßere erforderlich sein würden, um nur den Glauben an etwas Bes­seres, Zweckmäßigeres rc. rege zu machen.

Die Ga stwirthschaft.

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