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IX mitgegeben. Aber Pflichten und Obliegenhei­ten, gegen. nn. mit denen ich dieſerhalb in Verbindung ſtehe, binden mir noch einige Jahre die Haͤnde. Nach Verlauf derſelben werde ich dieſe Entdeckung umſtaͤndlich und ohne alle Zurückhaltung bes kannt machen. Das Man er e. liegt zum Abdruck fertig und wird ſpaͤteſtens 1808 ab­gedruckt werden, ſelbſt dann, wenn ich etwa

fruͤher abgerufen werden ſollte.

Diejenigen meiner Leſer, die eine um­ſtaͤndlichere Belehrung, uͤber die Kornbrann­teweinbtennerey zu beſitzen wuͤnſchen, wie meine Schrift giebt und meinen Abſichten zu

ge geben kann, erſuche ich, daß fie ſich in Herrn Weiß vortreflicher Schrift: An­weiſung zum Fruchtbrannteweinbrennen, aus 46jaͤhriger Erfahrung. Leipzig 1801. Raths ‚erholen. mögen. Diele Schrift iſt die beſte uͤber dieſen Gegenſtand, die ich kenne. Sie iſt unter Vorwiſſen und Genehmigung

der