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7 * Die Behörden.
Die politische Behörde in FranzenS- bad ist die k. k. Bezirkshauptmannschaft deS Egerer Bezirkes, welche, sowie die k. k. Regierung des Egerer Kreises ihren Sitz zu Eger hat. Die neuen Gerichtsbehörden sind im Mai 1850 in Wirksamkeit getreten.
Seit 1850 besteht wieder eine k. k. Civil- und Milktärbadeinspektion. Der Fremde hat bei seiner Ankunft in Franzensbad seinen Reisepaß gegen einen Empfangschein dem Hausherrn zu übergeben und zugleich die Rubriken des ihm vorgelegten Meldezettels auszufüllen. Bei seiner Abreise erhält er den vidirten Paß gegen den obigen Empfangschein wieder zurück.
Die Gemeindeverhältnisse Franzensbades harren noch ihrer Regelung. Seit Mai 1850 ist ein provisorischer Ortsvorstand ernannt.
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