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Zwanzigster Abschnitt.

xx. Liqueurs und Getränke.

1. AniS-Liqueur. Man stößt \ Pf. sauber ge. klaubten Ani6 im Mörser, thut ihn in eine Flasche, gicßk V 2 Maas Fruchtbranntewein und eben so viel Kirsch« Wasser daran, und läßt ihn 3 bis 4 Tage an einem tem« perirten Orte stehen; läutert dann % Pf. gestoßene» Zucker, bis er Faden spinnt, hebt ihn vom Feuer ab, ! gießt den Liqueur daran, und läßt ihn einen Sud thnn, giebt aber wohl Obacht, daß er nicht überläuft; hierauf filtrirr man ihn durch Fließpapier.

2. Liqueur von dürren Kirschen. Mau stößt H Pf. dürre Kirschen im Mörser sammt den Steinen, thut % Pf., auch etwas mehr, Zucker dazu, H Ltb. Nägelein, uud eben sv viel Zimmr; dieses zusammen thut man in eine Flasche, füllt eS mit i Maas Kirsch­wasser oder anderm gutem Branntwein auf, läßt eS 3 bis 4 Wochen an der Sonne destilliren; her­nach preßt man es durch ein Tuch, und filtrirr es durch Fließpapier.

3. Liqueur von Kornrosen. Man thut die Blat­ter von 300 frischen Kornrosen, welche sauber abgezupft seyn müssen, in eine Schüssel, gießt 1 Maas siedendes Wasser darüber, und läßt es über Nacht stehen, aber zugedeckt; des Morgens werden die Blätter ausgedrückt, der Saft durch ein Tuch geseiet, in eine messingene Pfanne gethan, und i Pf. Zucker dazu gethan; man läßt eS auf die Hälfte einkochen, schüttet eS dann in eine Schüssel, thut V 2 Lth. ganze Nägelein und eben so viel Zimmr dazu, läßt eS stehen, bis es kalt ist/