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Zwanzigster Abschnitt.
xx. Liqueurs und Getränke.
1. AniS-Liqueur. Man stößt \ Pf. sauber ge. klaubten Ani6 im Mörser, thut ihn in eine Flasche, gicßk V 2 Maas Fruchtbranntewein und eben so viel Kirsch« Wasser daran, und läßt ihn 3 bis 4 Tage an einem tem« perirten Orte stehen; läutert dann % Pf. gestoßene» Zucker, bis er Faden spinnt, hebt ihn vom Feuer ab, ! gießt den Liqueur daran, und läßt ihn einen Sud thnn, giebt aber wohl Obacht, daß er nicht überläuft; hierauf filtrirr man ihn durch Fließpapier.
2. Liqueur von dürren Kirschen. Mau stößt H Pf. dürre Kirschen im Mörser sammt den Steinen, thut % Pf., auch etwas mehr, Zucker dazu, H Ltb. Nägelein, uud eben sv viel Zimmr; dieses zusammen thut man in eine Flasche, füllt eS mit i Maas Kirschwasser oder anderm gutem Branntwein auf, läßt eS 3 bis 4 Wochen an der Sonne destilliren; hernach preßt man es durch ein Tuch, und filtrirr es durch Fließpapier.
3. Liqueur von Kornrosen. Man thut die Blatter von 300 frischen Kornrosen, welche sauber abgezupft seyn müssen, in eine Schüssel, gießt 1 Maas siedendes Wasser darüber, und läßt es über Nacht stehen, aber zugedeckt; des Morgens werden die Blätter ausgedrückt, der Saft durch ein Tuch geseiet, in eine messingene Pfanne gethan, und i Pf. Zucker dazu gethan; man läßt eS auf die Hälfte einkochen, schüttet eS dann in eine Schüssel, thut V 2 Lth. ganze Nägelein und eben so viel Zimmr dazu, läßt eS stehen, bis es kalt ist/

