39
sondern, weil sie Glieder des Hauses sind, liegt den Herrschaften auch die Pflicht ob, ihre Seelen in Acht zu nehmen, sie vor Bersuchungen zu bewahren, (sie nicht im Kleinsten zum Lügen veranlassen, sie nicht zu viel sich selbst überlassen, nicht durch unzweckmäßige Geschenke Aufwand und Eitelkeit in ihnen pflegen, u. s. w.), und sie im Christenthum zu fördern, darum namentlich ihnen den Kirchgang zu ermöglichen, nie ihn zu erschweren oder zu versagen.
Der HErr, dem auch die höchsten Herrschaften unterthänig sind, verlangt einst Rechenschaft darüber, ob sie ihren Christenstand und Glauben und ihre christliche Nächstenliebe auch an den ihnen anvertrauten Dienstboten bewiesen haben, welche ebenso wohl Sünder sind wie ihre Herrschaft, aber auch ebenso Gottes Kinder und Erlöste JEsu Christi. Darum sollten die Hausfrauen und erwachsenen Töchter sich des Apostels Wort ernst zu Herzen nehmen und ihm treulich auch gegen ihre Leute nachzukommen suchen: „So ziehet nun an, als die Auserwählten Gottes, Heilige und Geliebte, herzliches Erbarmen, Freundlichkeit, Deinuth, Sanftmuth, Geduld; und vertrage Einer den Andern, und vergebet euch unter

