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Wollte man nun dieser Ungereimtheit nicht anheimfallen, so würde das Verfahren zur sogenannten
Rabatt - Rechnung
gehören, bei welcher man vorerst zur Summe so viel schlägt, als man Nachlassen will.
Diese Rabatt-Rechnung oder „Rechnung auf Hundert" war jedoch nur in Amsterdam und Hamburg üblich.
3n Hamburg insbesondere war es altherkömmlicher Gebrauch, Zucker auf 7, 13, 15, 18 Monate u. s. w. Zeit zu verkaufen.
Natürlich mußten dem Verkäufer, wegen dieser spätem Bezahlung, die Zinsen vergütet werden, welche man durchgehende zu 8"/» auf's Jahr berechnete.
Da aber ein so hoher Zinsfuß nicht erlaubt war, so versteckte man denselben nach Verhältniß der Zeit, auf welche man die Waare cre- ditirte, gleich in den eigentlichen Preis derselben, und bot die Waare zu dem so erhöhten Preise aus. Der Käufer konnte also ohne weitere Vergütung diese Creditzeit in Anspruch nehmen. -
Als man aber in späterer Zeit ansing, bar zu bezahlen, oder keinen solchen Credit zu gewähren, konnte, der Billigkeit nach, die Aufrechnung solcher Zinsen nicht mehr stattfinden. Da jedoch schon bekannt war, auf wie viel Monate Zeit diese oder jene Waare verkauft wurde, so ließ man die Preise, außer dem sonst etwa entstehenden Auf- oder Abschlag, in ihrer herkömmlichen BerechnungSweise; der Verkäufer läßt aber jetzt dem Käufer für die Anzahl der Credit-Monate so viel an ÄntPesse nach, als solches zu jährlichen 8% austrägt, als: bei 7 Mten. 4 */s %, bei 13 Mten. 8 2/3 %. u. s. w.
Eine solche Aufgabe muß durch einen förmlichen Regel de Tri- Ansatz gelöst werden, wie folgendes Beispiel zeigt:
Ein Hamburger ertheilt Faktura über Zucker, im Betrage von Mark 627. —mit 4 */3 % Rabatt. Wieviel beträgt der Rabatt, und wieviel die Zahlungssumme?
104 2/z ; 42/3 — 627. —
ab Rabatt es. 28. —
Zahlungssumme Mk. 599. —
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