Vom Agio und Pisagio der Münzen

nnb der Berechnung desselben.

Vom A g i o.

O-old, wie allbekannt, steht überall höher im Preise als Sil­ber, weil es seltener ist. Das erste Werthsverhältniß zwischen diesen beiden edlen Metallen wird vom Staate bestimmt, und richtet sich bei einem Volke, welches diese aus seinem eigenen Boden zieht, hauptsächlich nach dem größeren oder geringeren Vorrathe des einen und des andern.

In den mittleren Staaten von Europa ist das Verhältniß ge­wöhnlich wie circa 15 zu 1, das heißt, rohes Gold wird gegen rohes Silber 15 mal theuerer bezahlt.

Bei uns wurde durch ein Edict vom 12. Jänner 1786 das Vcr- hältniß zwischen Gold und Silber um 8 % gesteigert, indem die Re­gierung dasselbe von 1 : 14 16 /ioo auf 1: 15 1( % 55 (gekürzt: 15 28 / 100 ) setzte.

Dies ist der gesetzliche Werth; im Handel aber hat nur jene Müttze einen steten, unwandelbaren Werth, ist somit Geld, in welcher man Buch und Rechnung führt. Alle übrigen werden, irl Bezie­hung auf diese, als Waare betrachtet, sind somit Gegenstand des Han­dels, und haben daher, gegenüber der oben angeführten Münze, einen ungleichen, schwankenden Werth, jenachdem sie, den Umständen der Zeit und des Handels gemäß, mehr oder weniger gesucht, mehr oder weniger angeboten werden.