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Arzneivorschriften.
nicht will, kann dieselben auch auf den Apotheken unter den beistehenden Namen entweder vorräthig finden, oder nach Vorzeigung des Receptes bereiten lassen.
JSs 1. Zertheilungskräuter. (Species resolventes.)
Nimm: Kalmuswurzel, Mermuth-, Thimian-, Schafgarben-, Schirling-, Stechapfelkraut, Kamil- lenblumen und Leinkuchen, von jedem ein Pfund. — Alle diese Theile werden gut getrocknet, dann zerrieben oder gröblich gestoßen und zusammengemischt. Auch kann man noch ein viertel Pfund Bleizncker dadurchmengen.
In allen Fällen wo diese Kräuter empfohlen stehen und ein Weiteres über deren Gebrauch nicht angezeigt ist, nimmt man eine Hand voll davon, übergießt sie mit drei Flaschen kochendem Wasser, läßt sie dann zugedeckt eine viertel Stunde ziehen, und bähet nun hiemit den kranken Theil, entweder mit der Hand oder mit einem Lappen, welchen man in der Brühe näßt und erwärmet und dann an den kranken Theil lose andrückt.
J\s 2. Losch wasser. (Aqua saturnina.)
Nimm: Bleizucker oder Bleiextract zwei Loth, und mische es mit ein Pfund warmen Wasser. — ' Beim Gebrauche gießt man etwas davon in einen Napf, und feuchtet aus diesem den schadhaften Theil mittelst eines Läppchens an.
J\§ 3. Wundwasser. (Aqua coerulca.)
Nimm: blauen Vitriol ein Loth, und löse ihn in ein Pfund warmen Wasser auf. Die

