Arzeneiv orschriften

HJa ein und dasselbe Medicament oftmals bei ver­schiedenen Krankheiten und Schaden heilsam dienen kann, so sind die Arzneivorschriften, zur Raumerspa­rung, hier besonders angeführt, und ist dabei Fol­gendes zu bemerken:

1. Alle Arzeneien welche zum inneren Gebrauche hier angeführt stehen, sind für ausgewachsene Thiere, und zunächst für Pferde und Rindvieh, be­rechnet. Man kann deshalb bei kleineren Thieren die Quantitäten etwas geringer, und für junge nur die Hälfte, nehmen.

2. Wenn von Flaschen die Rede ist, so ist darunter eine Weinbouteille verstanden, welche nach gewöhnlichem'Gewichte etwa ein Pfund Wasser fas­sen kann.

3. Die Gewichte sind nach gewöhnlichen Pfun­den, zu 32 Loth, bestimmt.

4. Da die Bestandtheile der Arzeneien theils von Jedem selbst gesammelt, theils von den Apothe­ken bezogen werden können, so wird es auch Jedem leicht fallen, dieMedicamente nach den vorgeschriebenen Recepten selbst zusammenzusetzen. Wer dies aber