Arzeneiv orschriften
HJa ein und dasselbe Medicament oftmals bei verschiedenen Krankheiten und Schaden heilsam dienen kann, so sind die Arzneivorschriften, zur Raumersparung, hier besonders angeführt, und ist dabei Folgendes zu bemerken:
1. Alle Arzeneien welche zum inneren Gebrauche hier angeführt stehen, sind für ausgewachsene Thiere, und zunächst für Pferde und Rindvieh, berechnet. Man kann deshalb bei kleineren Thieren die Quantitäten etwas geringer, und für junge nur die Hälfte, nehmen.
2. Wenn von Flaschen die Rede ist, so ist darunter eine Weinbouteille verstanden, welche nach gewöhnlichem'Gewichte etwa ein Pfund Wasser fassen kann.
3. Die Gewichte sind nach gewöhnlichen Pfunden, zu 32 Loth, bestimmt.
4. Da die Bestandtheile der Arzeneien theils von Jedem selbst gesammelt, theils von den Apotheken bezogen werden können, so wird es auch Jedem leicht fallen, dieMedicamente nach den vorgeschriebenen Recepten selbst zusammenzusetzen. — Wer dies aber

