XIII
die meinen Söhnen zu ihrer entsprechenderen dienstlichen Ausbildung mitgegebene Anleitung nicht blos auf die Gränzen meines Familienkreises beschränken; es gebe ja der jungen angehentzen Beamten, der Anfänger im Staatsdienste so viele, welche mit Nutzen sowohl für stch als auch für den a. h. Dienst an dieser Anleitung einen aufrichtigen treuen Wegweiser beim Betreten der gewählten Dienstbahn haben würden.
In der Anhoffnung, durch die Mittheilung meiner Erfahrungen über das, was dem Beamten im Dienste nothwendig ist, auch außer meinem Familienkreise vielleicht nicht ganz ohne Nutzen zu bleiben, habe ich den an mich ergangenen freundlichen Aufforderungen Folge geleistet. Um ihnen jedoch wenigstens theilweise zu genügen, war es nothwendig, den blos für den Familienkreis ertheilten Anleitungen zur dienstlichen Ausbildung eine andere Form zu geben.
Ich habe es daher versucht, in dem vorliegenden .Merkchen in der Form von praktischen Umrissen und grundsätzlichen Andeutungen den Anfängern im Staatsdienste einen Leitfaden zu bieten, welcher sie zur schnelleren und leichteren Aneignung jener Haupterfordernisse führt, von denen eine entsprechende, Brauchbarkeit und guten Beamtenruf begründende Verwendung im Dienste unbedingt abhängt, und auf deren Grundlage sodann ihre weitere Ent- wiklung bis zu dem glüklichen Punkte der vollendeten Ausbildung fortschreitet, welcher einerseits dem Staate

