XIII

die meinen Söhnen zu ihrer entsprechenderen dienstlichen Ausbildung mitgegebene Anleitung nicht blos auf die Grän­zen meines Familienkreises beschränken; es gebe ja der jungen angehentzen Beamten, der Anfänger im Staats­dienste so viele, welche mit Nutzen sowohl für stch als auch für den a. h. Dienst an dieser Anleitung einen auf­richtigen treuen Wegweiser beim Betreten der gewählten Dienstbahn haben würden.

In der Anhoffnung, durch die Mittheilung meiner Erfahrungen über das, was dem Beamten im Dienste nothwendig ist, auch außer meinem Familienkreise vielleicht nicht ganz ohne Nutzen zu bleiben, habe ich den an mich ergangenen freundlichen Aufforderungen Folge geleistet. Um ihnen jedoch wenigstens theilweise zu genügen, war es nothwendig, den blos für den Familienkreis ertheilten An­leitungen zur dienstlichen Ausbildung eine andere Form zu geben.

Ich habe es daher versucht, in dem vorliegenden .Merkchen in der Form von praktischen Umrissen und grund­sätzlichen Andeutungen den Anfängern im Staatsdienste einen Leitfaden zu bieten, welcher sie zur schnelleren und leichteren Aneignung jener Haupterfordernisse führt, von denen eine entsprechende, Brauchbarkeit und guten Beamten­ruf begründende Verwendung im Dienste unbedingt ab­hängt, und auf deren Grundlage sodann ihre weitere Ent- wiklung bis zu dem glüklichen Punkte der vollendeten Ausbildung fortschreitet, welcher einerseits dem Staate