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Bei Beschreibungen aller dieser Gattungen kommt es wesentlich darauf an, daß dieselben in der Abfassung ganz richtig, genau und treffend seien, um den Zwek, welchen die Beschreibungen haben, zu erreichen.
Uebrigens müssen die Beschreibungen, wenn sie effektuiren sollen, ihren ganzen Geschäftszug rasch durchmachen.
Nachricht.
„Nachrichten" sind behördliche öffentliche Kundmachungen, durch welche das Publikum von irgend etwas in Kenntniß gesetzt wird, z. B. von einer durch Elementarzufälle in einer bestimmten Richtung zeitweilig unterbrochenen Kommunikazion für den öffentlichen Verkehr, nebst Angabe des mittlerweiligen Aushilfsmittels, weiter von in Erledigung gelangten Stiftungen u. dgl.
Edikt.
„Edikte" sind öffentlich von Behörden an Personen gerichtete Vorladungen, an Abwesende von unbekanntem Aufenthaltsorte, an Personen welche ohne Paß verreist, unbefugt ausgewandert, verschollen sind, u. s. w.
Edikte werden in der Absicht erlassen, damit die durch selbe vorgeladenen Personen von sich Nachricht geben, oder sich einfinden, um in Betreff ihrer Person oder ihrer Angelegenheiten sich als nothwendig ergebende Amtshandlungen zu pflegen. Edikte werden öffentlich erlassen, und kundgemacht. Die Kundmachung geschieht durch deren Anheftung auf die sogenannten Amtstafeln im Amtslokale, und durch Einschaltung in die Zeitungsblätter.

