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Allerhöchste Entschließung.
Der Ausdruk „Allerhöchste Entschließung" bezeichnet sich von selbst als die oberste und letzte endgiltige Entscheidung des Monarchen über eine zu diesem Ende bis an den Allerhöchsten Thron gelaugte Angelegenheit.
Kabinetschreiben
„Kabinetschreiben" ist gleichfalls eine von dem Monarchen ausgegangene schriftliche Allerhöchste Entschließung, mit dem Unterschiede aber von der vorerwähnten, daß dieselbe (die Allerhöchste Entschließung) im eigentlichen vorbezeichneten Sinne speziell eine Entscheidung über einen bis zum Allerhöchsten Throne vorgelegten Gegenstand, das Kabinetschreiben dagegen überhaupt eine allerhöchste Verfügung oder Anordnung, welche der Monarch zu treffen und zu erlassen für gut und nothwendig findet, enthält.

