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A.
A.; anftö , rm Jahr.
Abandon, Verzicht, Abtretnug, Vernachlaßigung.
Abandonnement, s. d. folgende Wort.
Abandounkren, verlassen, aufgeben« Im kaufmännischen Sinne heißt es: das Abtreteu der versicherten Waare, oder eines Schiffe- «iv die Versicherer, gegen die Bezahlung der versicherten Summe, und findet statt, wenn Waaren oder Schiff nichts mehr werth find (durch Seeschaden), oder wenn bei einer Seereise eine gewisse, nach Maaßgabe der Entfernung bestimmte Zeit, nach dem in der Police zur Ankunft des Schiffes festgesetzten Termine keine Nachricht vom Schiffe und dessen Ladung eingelaufen ist. Im diesem Falle müssen die Versicherer bezahlen. Die Andeutung des Aban- donnements muß gerichtlich geschehen.
Abbreviatur, Abkürzung«
Abbreviren, abkürzen.
Abdikation, Entsagung, Derzichtung, Abdankuug.
A b d i c i r e n, entsagen, verzichten.
Addossiren, ,'abscharfen, schräg abdrehen (von Dämmen und Ufern).
Ab initio, vom Anfänge <Uk, gleich, anfänglich.
Al> instantia absolviren, vorläufig von der Strafe frekspreche« (wenn nemlich der zur Untersuchung Gezogene nicht allen Verdacht abzulehnen vermocht hat).
'Ab intestato, ohne Testament; bsrss ab intsststo, SUC-; cessio a. i., gesetzlicher Erbe, gesetzliche Erbschaft.
Abiturient, ein Abgehender, besonders von nieder« Schulen aus höhere.
Abjuration, Abschwören, eidliches Verneinen, Mitwisser eines begangenen Verbrechens zu seyn; — abjuriren, abschwören.
Abnorm, regelwidrig, widernatürlich, krankhaft.
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