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Handlnngsvorsteher. Dke Ernennung jemandes von einem Kaufmanns zum Faktor, welches der Kaufmannschaft des Ortes, und den Korrespondenten bekannt gemacht wkrd, heißt: pro Cura.

Faktorei,, eigentlich: l) die Wohnung und das Geschäft eines Fak­tors; 2) eine Waaren-Niederlage; 3 ) Handels-Etablissement in . fremden Gegenden.

Faktu m, That, Begebenheit, Thatsache; etwas, daS geschehen ist, so z. B. drückt dieses Wort die geschehene Befolgung einer Verfü­gung aus. Factum vst, ist geschehen, befolgt. Io facto, wirklich, die Sache, Thatsache selbst betreffend.

Faktura, die Waaren-Rechnung; dann heißen Fakturen auch über­haupt: Rechnungen.

Falliment oder Fallissement, das Umwerfen, Unvermögen zur Zahlung, so viel als Bankerott daher salliren oder fallit seyn, zahlungsunfähig seyn.

Falsum, Fälschung, besonders auch: Schrlftverfalschung, Betrügerei. Falsarius, ein Betrüger, Verfälscher von Handschriften und Urkunden.

Familiär, vertraut, gemein. Familiarität, vertraute Be­kanntschaft , Gemelumachung.

Familien-Fidei-Commiß ist eine Anordnung, nach welcher ein gewisses Grundstück oder Kapital entweder beständig, oder durch % mehrere Geschlechtsfolgen bei einer Familie verbleiben soll.

Famös, berüchtigt, verrufen, auch zuweilen, jedoch seltener, berühmt.

Fanatiker, ein Schwärmer, Ueberspannter, besonders in Religions- Angelegenheiten. Fanatisch, überspannt, schwärmerisch. Fanatismus, Schwärmerei, Glaubenswuth.

Fanfaron, ein Großsprecher, Windbeutel. Fanfaronadeu, Großsprechereien, Prahlereien.

Fas et ncfas, per, durch Recht und Unrecht (in der Regel mit einem üblen Nebenbegriff für: unrechtmäßiger Weise).

Fascikel, ein Bündel (besonders gedruckte oder Handschriften).

Fata, Schicksale oder Begebenheiten, besonders seltsame, merkwürdige.

Fatale, Nothfrist, Rechtsfrift, gesetzliche Frist, binnen welcher etwas geschehen mnß, wenn nicht für die bestimmte Person etwas Nach- theilkges erfolgen soll. So wird z. B. die gesetzliche Frist genannt, binnen welcher jemand igegen ein ergangenes Urtel appelliren oder revidiren kann, nach Ablauf welcher Frist dasselbe für rechtskräftig erklärt wird.

Fatalismus, der Glaube an eine unvermeidliche Bestimmung, Der- hängnißglaube. Fatalist, der diesem zugethan ist. F a t a* lität, ein unangenehmer Zufall, Widerwärtigkeit, Mißgeschick. Faut-Frächt, die Vergütigung, welche der Schiffer auf den Fall zu'