Einführung der doppelten Buchhaltung. 111

Ueber die Quantitäten des aus den Teichen und Seen geschnitte­nen Schilfrohrs.

4) Ueber die Zahl der Fuhren Teichschlamm, welche bey Teichen

die ausgeschoben worden, weggeführt wurden.

5) Ueber die Abstehung der Fische solange sie sich in ihrer Ver­

wahrung befinden.

Das weiter erfoderliche in Bezug auf die Fischereien, wird aus andern Quellen geschöpft.

$. 83.

, Von den Ziegelbrennern fodern wir Auskunft:

1) Ueber die Zahl und Gattungen Ziegel welche geschlagen wor­

den.

2) Ueber die Zahl und die Gattungen jener, die zum Brennen abge­

geben worden.

3) Ueber die Zahl und Gattungen der aus dem Ziegelofen genom­

menen Ziegel.

4) Ueber den allfälligen Mangel an Ziegeln.

5) Ueber die Quantitäten des erhaltenen Ziegelholzes.

§ 83 -

Die Steinbrecher haben zu berichten:

i') Wie viel die gesprengte oder gebrochene Steinmafsa an Kubik- Innhalt betragt.

2) Wie viel nach Klaftermaafs an gehauenen Steinen erhalten worden?