Feldbau.
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?,u günstigeren Preisen gutgeschrieben würden) einen Gewinn auf diesen Rechnungen hetvorbringen müfsten, so wie ina entgegengesetzten Fall durch das Sinken der Körnerpreise ein Verlust auf den Körnerconti ausfallen würde. Diesen Gewinn oder Verlust, was es immer seyn mag, rechnen wir dem Feldbau auf, den wir als die Causa causae ansehen, weil er die Fechsungen, und diese Letzteren die Körner und Geströhe hervorbringen. Wir werden daher seiner Zeit beyin Abschlufse Gelegenheit haben zu sagen, dafs der Saldo der Körnerrechnungen in pecuniale nach Umständen je nachdem'es Gewinn oder Verlust ist, dem Feldbaucoato creditirt oder debitirt werden müfse.
Da nun der Feldbaueonto als der Stammvater der KÖrnercon- ii betrachtet werden soll, so folgt weiter daraus dafs wir ihn nur für den Nutzen jener Körnervorräthe zu erkennen haben, oder für den Verlust jener verantwortlich machen können, die er hervorgebracht nat. Nun aber giebt es viererley Arten wodurch unsere Körnervorräthe entstehen können. Die erste, durch eigene Agricultur, die zweyte aus den Zehenden, die d ri tte durch Ankauf, und die vierte durch Verpflichtungen der Unterthanen gewifse Naturalkörnerquantitäten abzuliefern, oder aus Körnerbeständen für verpachtete Mühlen, welche in Natura abgeführt werden. Die Körnervorräthe die auf die erste und die zweyte Weise entstehen, sind diejenigen deren Resultate wir dem Feldbaueonto aufrechneo, und da auch im strengen Verstände die aus den Zehenden entstehende Körner nicht da£u gehörten, so werden wir im 5. Abschnitte, und2u- letzt beym Abschlufse die Art und Weise des Benehmens vorschreiben, dafs wir uns diefsfalls weder einer Partheylichkeit noch Ungerechtigkeit an dem Feldbau oder den Zehenden schuldig machen. Die Vorräthe welche gekauft werden, können wir nicht als Abkömmlinge des Feldbaues betrachten. Mit Unwillen stöfst er diese Geburten der Habsucht und des Monopols zurück. Wir sind in Betreff derselben nicht ferner Erzeuger. Was endlich die Körnervorräthe belangt, welche von den Unterthanen, oder von den Bestandnehmern von Mühlen abgeführt werden, so gehören selbe ebenfalls nicht unter jene der eigenenFechsungeo,und in solchen Fällen wäre unser Rath, für derley Körnerempfänge einen eigenenConto unter demNahmen Kö rnergiebigkeitenconto, oder Mühlenkörnerconto

