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sondern auch die allgemeine Zufriedenheit erzielt wurde. Forst hatte inzwischen mit Hilfe des für ihn gestimmten städtischen Magistrates und gestützt auf die mangelhaften und durch Parteilichkeit entstellten Akten der ersten Instanz, bei der königl. Hofkanzlei in Wien einen HofrekurS eingereicht, und gegen alle Erwartung, ja zum Erstaunen aller mit dem gewöhnlichen Geschäftsgänge vertrauten Beamten, erschien plötzlich wie aus den Wolken ein Hofdekret, welches dem Ausspruche Sr. kaiserl. Hoheit des Höchstseligen Herrn Erzherzog Palatins und der beiden ungarischen Hofstellen (Statthalterei und Kammer) derogirte. Der Inhalt-desselben war im Wesentlichen der, daß dem städtischen Magistrate hiermit aufgetragen werde, darüber zu ivachen, daß die Direction des königl. städtischen Theaters im Sinne des Pachlcontraktes , jedoch ohne Beeinträchtigung des Publikums (sine prüjullivio publivi) geführt werde. Die Pflicht des städtischen Magistrates wäre es nun allerdings gewesen, gestützt auf die vorhergegangene Entscheidung zweier Hofstellen, welche erklärt hatten, daß eine Theaterführung unter den gegebenen Umständen ohne Benachtheiligung der Oeffentlichkeit nur dadurch zu bewerkstelligen sei, daß mir als dem allein Betheiligten die technische Leitung überlassen werde — eine Gegenvorstellung oder wenigstens eine Anfrage an die offenbar irregeleitete Hofkanzlei in Wien einzusenden. Bei den vorwaltenden, durch die Vorliebe des gegenwärtigen Bürgermeisters für F o r st und Mink erzeugten Partheilichkeit des Magistrates, konnte dies

