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sondern auch die allgemeine Zufriedenheit erzielt wurde. Forst hatte inzwischen mit Hilfe des für ihn gestimm­ten städtischen Magistrates und gestützt auf die mangel­haften und durch Parteilichkeit entstellten Akten der er­sten Instanz, bei der königl. Hofkanzlei in Wien einen HofrekurS eingereicht, und gegen alle Erwartung, ja zum Erstaunen aller mit dem gewöhnlichen Geschäfts­gänge vertrauten Beamten, erschien plötzlich wie aus den Wolken ein Hofdekret, welches dem Ausspruche Sr. kaiserl. Hoheit des Höchstseligen Herrn Erzherzog Palatins und der beiden ungarischen Hofstellen (Statt­halterei und Kammer) derogirte. Der Inhalt-desselben war im Wesentlichen der, daß dem städtischen Magi­strate hiermit aufgetragen werde, darüber zu ivachen, daß die Direction des königl. städtischen Theaters im Sinne des Pachlcontraktes , jedoch ohne Beeinträchti­gung des Publikums (sine prüjullivio publivi) geführt werde. Die Pflicht des städtischen Magistrates wäre es nun allerdings gewesen, gestützt auf die vorherge­gangene Entscheidung zweier Hofstellen, welche erklärt hatten, daß eine Theaterführung unter den gegebenen Umständen ohne Benachtheiligung der Oeffentlichkeit nur dadurch zu bewerkstelligen sei, daß mir als dem allein Betheiligten die technische Leitung überlassen werde eine Gegenvorstellung oder wenigstens eine Anfrage an die offenbar irregeleitete Hofkanzlei in Wien einzusenden. Bei den vorwaltenden, durch die Vorliebe des gegenwärtigen Bürgermeisters für F o r st und Mink erzeugten Partheilichkeit des Magistrates, konnte dies