69

Bedingungen jeden Prozeß, wie er auch immer beschaf­fen sein mag, auf kurzem und mühelosem Wege ge­winnen, allerdings für diese Pächter der Richter­sprüche ist Sasz der beste aller vergangenen, gegen­wärtigen und zukünftigen Stadtrichter aber für jene Unglücklichen, welche, gleich dem Verfasser dieser Schrift, durch die Machinationen und schändlichen Will- kürlichkeiten eines sinnlichen, partheiischen und bestech­lichen Richters durch 56 Jahre ihres ordentlichen Ge­richtsstandes gänzlich beraubt sind, so daß auch jeder Versuch, ihre gerechte, leichterweisliche, klare, ja ganz einfache, in zwei Stunden zu entscheidende Angelegen­heit gerichtlich zu betreiben, als eine ganz zwecklose, ja beinahe lächerliche Kraftanstrengung erscheint, für jene Unglücklichen ist ein Stadtrichter wie Sasz der Pestilenz gleich zu erachten, und sie klagen die Ge­wissenlosigkeit des falschen Richters vor dem Tribunale Gottes an, welchem Herr SaSz dereinst kein X für ein U wird machen können! ,

Ich will ein Pröbchen von der Spitzfindigkeit dieses Stadtrichters anführen:

Mehre Gläubiger verlangten im Vereine mit dem Verfasser dieser Schrift den Conkurs gegen Forst. Der eigenhändig geschriebene und unterschriebene Schuld­schein dieses Ehrenmannes konnte, da er vom Verfasser dieser Schrift im Originale vorgewiesen wurde und sei­ne Aechtheit während der 56 Jahre, seit welchen der dießfällige Proceß läuft, niemals bestritten worden war auf keine Weise als ungenügend betrachtet werden,