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Bedingungen jeden Prozeß, wie er auch immer beschaffen sein mag, auf kurzem und mühelosem Wege gewinnen, — allerdings für diese Pächter der Richtersprüche ist Sasz der beste aller vergangenen, gegenwärtigen und zukünftigen Stadtrichter — aber für jene Unglücklichen, welche, gleich dem Verfasser dieser Schrift, durch die Machinationen und schändlichen Will- kürlichkeiten eines sinnlichen, partheiischen und bestechlichen Richters durch 5—6 Jahre ihres ordentlichen Gerichtsstandes gänzlich beraubt sind, so daß auch jeder Versuch, ihre gerechte, leichterweisliche, klare, ja ganz einfache, in zwei Stunden zu entscheidende Angelegenheit gerichtlich zu betreiben, als eine ganz zwecklose, ja beinahe lächerliche Kraftanstrengung erscheint, — für jene Unglücklichen ist ein Stadtrichter wie Sasz der Pestilenz gleich zu erachten, und sie klagen die Gewissenlosigkeit des falschen Richters vor dem Tribunale Gottes an, welchem Herr SaSz dereinst kein X für ein U wird machen können! ,
Ich will ein Pröbchen von der Spitzfindigkeit dieses Stadtrichters anführen:
Mehre Gläubiger verlangten im Vereine mit dem Verfasser dieser Schrift den Conkurs gegen Forst. Der eigenhändig geschriebene und unterschriebene Schuldschein dieses Ehrenmannes konnte, da er vom Verfasser dieser Schrift im Originale vorgewiesen wurde und seine Aechtheit während der 5—6 Jahre, seit welchen der dießfällige Proceß läuft, niemals bestritten worden war auf keine Weise als ungenügend betrachtet werden,

