w
Obſt⸗Ausſtellung zu Nidda vom 1. bis 10. December d. J.
Mit Zuſtimmung des Vorſtandes des landwirihſchaftlichen Bezirksvereins ſoll vom 1. bis zum 10 December d. J. eine Ausſtellung von Aepfel und Virnen(ſoweit Letztere noch vorhanden ſind) im Nathhauſe zu Nidda ſtatifinden und wird dies hiermit unter folgenden näheren Beſtimmungen zur öffentlichen Kenntniß gebracht:
1) Es ſoll die Ausſtellung nicht allein einen Ueberblick gewähren, welche gute und der Weiterverbreitung würdige Aepfelſorten in der hieſigen Gegend geerntet werden, ſondern es ſoll auch— ſoweit möglich— feſigeſtellt werden, unter welchen verſchiedenen Namen eine und dieſelbe Sorte in der Gegend vorkommt und welches ihr richtiger Name iſt, da die Verſchiedenheit der Benennung es ſchwierig macht, darüber ins Klare zu kommen, welche Sorten ſich ſowohl ihrer Güte als ihrer Fruchtbarkeit nach vorzugsweiſe zur Verbreitung eignen.
2) Hiernach iſt zu wünſchen, daß von allen in der Gemeinde geſchätzten und empfehlenswerthen Aepfelſorten und noch vorhandenen Birnen einige Exemplare eingeſendet und mit einer Nachricht darüber begleitet werden, wie die betreffende Sorte
heißt, wie der daum wächſt und gedeiht, ob er regelmäßig und reichlich oder nur ſelten und wenig trägt, wann die Reife der Frucht eintritt und welches ibre vortheilhafteſte Ver wendung il.—
Dieſe Angaben find bei mehreren Sorten fortlaufend zu nummeriren und die Nummern an den betreffenden Obſtſorten zu bemerken, was einfach mit Aufſchrift mittelſt Tinte geſchehen kann.
3) Die Einſendungen müſſen vom 24.— 28. November d. J. geſchehen. Es wird gebeten von jeder Sorte mindeſtens 2 Stück zu liefern, da zur Feſtſtellung der Benennung in zweifelhaften Fällen die Unterſuchung der Schale, des Fleiſches und namentlich des Kerne gehäuſes erforderlich iſt, ein Exemplar alſo aufgeſchnitten werden muß.
Sehr wünſchenswerth iſt es, daß die betreffenden Sendungen unbeſchädigt hier ankommen.
4) Den Ausſtellern der ſchönſten Sammlungen guter Aepfel oder Birnen ſollen Preiſe von 5, 4, 3, 2 und 1 fl.(wenn die Auge ſtellung die zu erwartende Betheiligung findet) durch die von dem Vorſtand des landwirthſchaftlichen Bezirksvereins ernannt werdende Ausſtellungs⸗Commiſſion zuerkannt werden.
5) Auch die Ausſtellung der Producte aus Obſt, wie z. B. Moſt, Obſtwein, Gelse, Honig, Dörrobſt iſt willkommen und bleibt es der Commiſſion vorbehalten, ob auch hierfür Preiſe zuerkannt werden ſollen.

