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Nach dem älteſten(pergamentenen)Seelbuch(Jahrzeitbuch) im Pfarrhaus Sommeri von 1450 hatten zum Bau des Lang­hauſes urſprünglich(betreffs Thurm und Chor ſ. ſpäter) bei­zutragen, weil ſie den der Kirche zukommenden Zehenten bezogen:

Niederſommeri 4 Rafen(nachher an das Stift Münſterlingen übergangen), Hefenhofen 4 Rafen(nachher an das Stift Mün­ſterlingen übergangen), Uttweil 4 Rafen(nachher an das Stift Münſterlingen übergangen), Engishofen 4 Rafen(ſpäter die Herren v. Helmſtorf in Eppishauſen und der Spital Conſtanz), Kümmertshauſen 4 Rafen(ſpäter das Spitalamt St. Gallen), Helmisweil(Hemmersweil) 4 Rafen(ſpäter das Spitalamt St. Gallen), Owenhoffen(Auenhofen) 4 Rafen(ſpäter das Spitalamt St. Gallen).

Später waren die ſogenannten Decimatoren(Zehnteigen­thümer) bis 1806 die Spitalämter Conſtanz und St. Gallen, die Herren v. Helmſtorf in Eppishauſen(ſpäter das Kloſter Muri in Folge Erwerbung der Herrſchaft Eppishauſen) und Münſterlingen. Dieſer Zehenten war aber laut einer alten Ur­kunde ausdrücklich nur zu Gunſten der Kirche geſtiftet. Der Kirchenſatz(J. h. die dem Pfarrer zukommenden Einkünfte) gehörte ſchon im 13. Jahrhundert der Abtei St. Gallen, wird aber 1315 von Abt Heinrich an den Grafen Krafft von Toggen­burg verpfändet und 1349 ſammt der zu Sommeri gelegenen Widum(Kirchengut) um 100 Mark Silber(circa 1050 Fr.) verkauft an Graf Friedrich VI. von Toggenburg. 1394 über­gibt Graf Diethelm VII. den Kellhof(d. h. der Hof des Ein­ziehers des Kirchenzehntens) zu Sumbri ſammt dem damit per­bundenen Patronats⸗(d. h. Wahl-) Recht des jeweiligen Geiſtlichen dem Domſtift Conſtanz, was von Pabſt Bonifacius 1401 beſtätigt wurde. Leutprieſter war damals Walther Widmer. Das Stift Conſtanz blieb dann auch Collator (8d. h. wählte die Geiſtlichen) bis 1749 und beſetzte die Pfründe je mit einem Pfarrvikar(Lütprieſter) und(ſeit der Reformation) einem ſogenannten Prädikanten(evang. Pfarrer, Prediger). In dieſem Jahre ging das Wahlrecht, verbunden mit der Unter­

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