Zweyter Theil.
3Zweyter Band.
Von der
Aufhebung der Leibeig enſch aft.
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An dem was bisher erörtert wurde, ergibt ſich, daß die Unterthanen mit den Herrſchaften in mancher Bes rührung ſtehen; fie unterliegen auch mancher Beſchränkung. Ihre perſönliche Freyheit, und die Freyheit im Erwerbe der Realitäten und des Eigenthumsrechtes über? haupt iſt nicht ſo ausgedehnt, als ſie ſonſt bey andern Staatsbürgern iſt. Welchen Beſchränkungen die Unterthanen in Bezug auf ihre Perſon, und ihr Eigenthum unterliegen, oder welche Freyheiten dieſelben wegen ihrer Perſon, Realitäten und des Eigenthums genießen, wird nun weiter auseinander geſetzt.
Auf die perſönliche Freyheit haben die Geſetze über Leibeigenſchaft und Verehelichung Bezug. 1
Tſchink. II. Th. 2. B. 1
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