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Die, durch die Verfassung des deutschen Reiches: "Abschnitt VI Art. V §147" von den geistlosen Geistlichen und Königen von Dänemark begraben gewesene, aus dem Grabe erstandene Volkssouverainität unter Gottes Worte als evang.-luth. Kirche : auf Grund des National-Versammlungs-Beschlusses: "Frankfurt, am 10. Mai 1849" in einer Gruß-Erwiderung an die Schleswig-Holsteinischen Dänenkönigs-Landeskirchen geistlichen Aufheber, Gott zum Lobe und dem unterdrückt gewesenen Schleswig-Holsteinischen Volke als Kirche zur Freude mit hohen Troste / offengelegt und documentirt von Dr. J. Ch. Traugott Utgenannt, evang.-luth. Hauptpastor und Schleswig-Holsteinischer Feldprediger
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