XXIV.

Zaun.

<*jw den ausgezeichneten Unarten mancher Kinder gehört auch die Naschhaftigkeit. Alles, was- und trinkbar ist, das reiht ihren Appetit, und es scheint ihnen un­möglich, sich etwas zu versagen. Die Eltern werden durch diesen ungeregelten Trieb ihrer Kinder genöthigt, alle Speisen und Getränke sorgfältig zu verschließen, und ihnen auf diese Weise dasjenige mit Gewalt zu entziehen, was sie freywillig zu entbehren wissen sollten.

Die Naschhaftigkeit der Kinder hat schon viel Un­glück über Eltern und Kinder gebracht. Denn es ist nicht selten geschehen, daß die letzter», in der Meynung etwas Wohlschmeckendes für ihren Gaumen zu finden, Gesund­heit und Leben dabey in Gefahr gebracht haben. In­dem sie glaubten Zucker zu genießen, genossen sie Gift; für Bier oder Wein bekamen sie tödtcnde Getränke.

Man hat Kinder gesehen, die nicht nur im Hause ihrer Eltern alles benagten und benaschtcn; sie vergriffen sich sogar am fremden Eigenthume. Auf den Feldern und in den Garten der Nachbarn und Verwandten wur­den sie ergriffen, und übel behandelt. Wenn dergleichen naschhafte Kinder Obst im benachbarten Garten sahen, so ruhten sie nicht, bis sie die Bäume ihrer Früchte be­raubt hatten; und wenn Weintrauben am Hause irgend­wo hiengen, so eigneten sie sich dieselben wohl gar unter der D>.cke der Nacht zu. Selbst unreife Birnen, Acpfcl, Pflaumen und Trauben erlaubten sie sich zu gemessen, ungeachtet sie von ihren Eltern nicht bey den Obstaus- theilungcn Übergängen wurden. Auch bey diesen Nasche« rcycn, oder vielmehr bey diesen Diebstählen ist mancher