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Vauriot betrifft, so kann ich Euch versichern, daß Ihr gänzlich im Jrrthnm seid, denn, wie jedermann hier weiß, liegt mein Bruder im Prozeß mit Vauriot." Alle diese Be­merkungen und noch andere ebenso gültige vermochten nicht, den Eremiten zu überzeugen, welcher hartnäckig auf seiner Behauptung blieb, er habe die Stimme Claude Ventils erkannt; doch versprach er zuletzt, ihn nicht vor der Behörde zu nennen. Der Pächter verließ den Mönch mit schwerem Herzen, und kaum war er gegangen, als der letztere, seines Versprechens vergessend, in aller Eile seine Klage gegen den unglücklichen Claude und seine ver­meintlichen Genossen anbrachte. Den nächsten Tag sogleich wurden alle drei verhaftet und in's Gefängniß ge­bracht. Als das Verhör kam, schwor der Eremit, er habe die Stimme von einem jeden der drei deutlich erkannt. Das Zeugniß des Pächters zu Gunsten seines unschuldigen Bru­ders wurde verworfen, weil er als Bruder nicht für ihn zeu­gen konnte. Andere Zeugen wurden gehört, deren weit der geholte Angaben der Anklage des Vaters Johann ei­nigen Anstrich von Wahrheit gaben. Das Parlament von Dijon verurtheilte Vauriot und Chaumont zu lebensläng­licher Galeerenstrafe, und Claude Ventil, der nicht schul­diger war als sie, zum Strang. Umsonst betheuerten die drei Verurtheilten laut und feierlich ihre Unschuld, umsonst nahm der unglückliche Claude bis zum letzten Au­genblick seines Lebens den Himmel zum Zeugen seiner Unschuld, kein Gewissensbiß regte sich in dem alten Ere­miten. Ueberzeugt, daß er die Stimme Claude's und der beiden Andern zeaorr habe, glaubte er, der Gesell­schaft einen Dienst dadurch erwiesen zu haben, daß er