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gelöstten Lohnes erhalten sie als Taschengeld; ein zweites Viertel wird ihnen auf der Sparcasse verzinßt, damit sie beim Austritt aus der Anstalt nicht durch bittre Armuth zu neuen Vergebungen ge­zwungen werden, und die andere Halste des Erwerbs fällt der Re­gierung zur Erhaltung des Instituts zu. Die Züchtlinge haben einen protestamifchen und catholifchen Gottesdienst, und einen für ganz ver­wahrloste junge Gefangene bestimmten Lehrer. Mit Zittern und Zagen hatte Marie das Haus betreten, wurde aber bald muthiger, als sie den stillen Geist des Fleißes und des Gehorsams (Ungehor­sam wird hier nicht durch Prügel, sondern durch Einsperren in einem dunkeln Kerker bestraft) bei den Gefangenen gewahrte. Alle Unter­haltung mit Fremden ist streng verboten, eben so das Betteln oder auch Annehmen ungeforderter Gaben. Herr Möller machte seine Zög­linge auf die Wohlthat solch einer menschenfreundlichen Anstalt auf­merksam und meinte, wenn jede Stadt diesem Beispiele folgte, würde man bald keiner härtern, besonders keiner Lebensstrafen mehr bedürfen.

Ehe dieses Mal die Kirchen besucht wurden, trieb die Neugicr unsere Reisenden Groß und Klein, die Beguincn aufzusuchen, die in Gent ihren Hauptsitz haben. Das Begumenhaus, lo bv«uinaxo, ist ein Stift für 800 Frauen und Mädchen, die ohne eigentliches Gelübde dort freie Wohnung und alle Vortheile einer geschlossenen Gemeinschaft genießen und weiblichen Unterricht ertheilen. Die Stif­tung umfaßt in ihren Mauern 104 Häuser, 18 Klöster, eine Kirche, mehrere Capcllcn, Straßen und Plätze, eine kleine Stadt in der großen, zum Theil durch eine hohe Mauer, zum Theil durch ein vorüberfließcndcs Wasser abgeschieden. Diese in ihrer Art einzige Anstalt wurde im Jahre 1230 gestiftet, und erhielt sich seitdem mit wenigen Abänderungen. Das Ganze hat ein düstres Ansehen. Die Wcguincn in ihrer nonncnartigcn Tracht, ein schwarzes, wollenes Tuch über den Kopf, das sie vvm Scheitel bis zur Ferse bedeckt,