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wäre im Ehebruch ergriffe», und zu einer Geldbuße verurtheilt worden, wofür er ihn als einen Knaben von 16 Jahren an einen Sclaoenkaufmann verhan­delt habe, weil er die Buße nicht hatte bezahlen können. Ich fragte, was denn sein Bruder für ein Recht gehabt habe, ihn zu verkaufen, worauf er mir antwortete: weil mein Vater todt war; welches be­weiset, daß Eltern das Recht haben, ihre Kinder zu verkaufen, und vermuthlich geht dieses Recht nach dem Tode ihres Vaters an den Aeltesten der Familie über. Er bestätigte auch, daß, wenn der König oder ein Mann von Stande stirbt, eine große Anzahl seiner Sclaven bei seinem Grabe getödtet würden, und sagte, bei dem Tode des vorigen Königs in sei­nem Vaterlande hätte man hundert ums Leben ge­bracht; wobei er, um alles Mißverhältniß zu vermei­den, die Finger beider Hände zehnmal überzählte.

In einem Lande, wo so viel Menschenblut vergossen wird, und wo keiner sicher ist, verschont zu bleiben, kann der Tod natürlicherweise weni­ger schrecklich seyn, weil jeder gewärtig seyn muß, baß früh, ober spät die Reihe auch an ihn kommt.

Mit dieser Gleichgültigkeit gegen das Leben kom­men sie nach Westindien; gerathen sie aber gleich anfangs in gute Hände, und werden in gute Um­stände versetzt, so verändern sich allmählig ihre Gesinnungen. Die Natur behauptet wieder recht­mäßige Herrschaft über sie; mit dem Bewußtseyn