Sie Experten mid Zeugen , welche mit für eine und eben' dieselbe Person, in den- selben Originalakten, wenn ihre Eigenschaft darin angegeben ist, gerechnet werden- Men, sie mögen als Klager oder Beklagte auftreten.
z l.) Die Ernennung von Expetten oder Schiedsrichtern,
32. ) Die Besitznehmung in Gefolge eimegistrirter Akten,
33. j? Die Abschätzungen von Mobilien.-
34. ) Dis Protokolle und Berichte von Beamten', Aufsehern , Kommissar vien, Personen , denen ein sequestrirteS Gut anvertraut worden, Experten, Feld- mesiser und Forstbedienten oder Feldschützen..
35. ) Die Prokurationen und Vollmachten, welche keine Stipulation noch Vorbehalt enthalten, die einer proportioNeüen Gebühr unterworfen sind,
36. ) Unbestimmte Entschädigungs-Versprechungen, welche nicht abgeschätzet werden können,
37. ) Die Ratifikation von 7 lkteir, welche in gehöriger Form sind,
38. ). Die Bescheinigungen, welche weder Obligation noch Quittung enthalte^
39. ) Die Verrichtungen-,- wenn sie durch einen rechtmäßigen' Akt', in dem ersten 24-Stunden nach Schließung des umgestoßenen Aktes, gemacht werden,
40. ) Die Wiedermfung und Zurücknahme,
4t.) Die Vereinigung der Nutznießung mit' dem- Ergsnthum'e, wenn die Vereinigung durch einenAbtretungsakt geschieht, und wenn sie nicht für einen Preis statt hat, welcher beträchtlicher ist, als derjenige , für welchen- bei dem- Verkaufe des LigenrhumS die Gebühr erhoben' wurde,
42.4 Die Anerbielhungen und Geöothe (diejemgen, die vor Gericht gefchehen- ausgenommen) auch über Gegenstände, die versteigert, verkauft werden sollen, oder über zuschließenden Kaufverträge, wenn sie durch Akte gemacht werden, die von der, Steigerung abgesondert sind..
44.) Neue Urkunden oder Brscheinigungen-vom Renten, deren- Kontrakte in rechtlicher Form- bekräftiget' sind.
44.) Die Verträge , welchen Gegenstand sie auch betreffen, die keine Bestimmungen von Geldftimmen oder Geldeswerth enthalten, rwch andere Verfügung

