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Zungen , welche durch gegenwärtiges Gesetz -einer hohem Etnregistrirungsg ebichr mnterworfen sind.

45. ) Die Akten (mit Ausnahme Her Vorladungen) und vorläufige Urtheits- -sprüche, ZwLschensprnche oder Prozeßeinleitung der Friedensrichter, Protokolle der Verhandlungen von FamilienVersammlungen, -die Visiruug von gerichtlichen Schriften, welche nöthig -sind, um einen Verhaftbefehl gegen einen Schuldner in Vollzug zu setzen , die-gegen AufheHmrg von angelegten Siegeln gethanen Einsprü­che durch persönliche Erscheinung,,- die Gerichtsbefehle zur Vorfoderung deren , welche gegen die Aufhebung der Siegel Einsprüche thun , alle andereAkten der Frie­densrichter, welche nicht unter die folgenden §pher: und Art. gebracht sind, so wie auch alle Endurtheile, welche zu einer Summe condemniren, deren verhältniß- mäßige Gebühr nicht 30 kr. beträgt.

46. ) Alle Protokolle der Friedensrichter oder Beamten, welche keine Ver­fügungen enthalten , die. einer verhältNißmäsigen Gebühr unterworfen wären, .oder in dem Falle, wenn solche keine ZO kr. betragen solltet:.

47. ) Die Akten tin'D Urtheilssprüche der gewöhnlichen Polizei und Zucht- Polizei und Krimmalgerichte, sowohl zwischen Parthien., als auf.Betreiben der Vollziehungsbeamten,, .im.Falle zu keiner Geldsumme vernrtheilet würde , oder die Geldsumme so- gering wäre , daß sie keiner-Gebühr von 30 Kreuzer unterwor­fen wäre.

48. ) Die Urtheilssprüche wegen direkten und indirekten Abgabe, oder ande­rer dem Staate gehörigen Summen , oder Lokalabgaben., wie hoch sich auch die Verurtheilung belaufe , oder/von welcher .Gerichtsstelle die Verurtheilung gesche­hen möge.

49. ) Die Protokolle von Verbrechen und Vergehungen gegen allgemeine Polizei - oder AuflagettVerordnungen.

50. ) Und überhaupt alle eivilgerichtliche oder außergerichtliche Ulkten, wel­che in keinem der folgenden §phen, so wie auch in keinem anderer: Art. des gegen, wärtigen Gesetzes benennt, und /welche keiner verhältnißmäsigen Gebühr unterwor­fen sind.

§. H.