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6. ) Die 7 fftcit, welche blos die Vollstreckung , die Vervollständigung und Beendigung von vorher schon einregistrirten 7 Lkterr enthalten.
7. ) Die Akten, welche wegen Ungültigkeit oder anderen Ursachen nochmals Aufgesetzt werden müssen, ohne daß jedoch eine Aendenmg, weder in Absicht auf die Gegenstände des Vertrages, noch auf deren Werth vorgenommerr worden ist.
8. ) Die Versteigerungen auf Reukauf, wenn der Kaufpreis nicht höher ist, als bei der vorhergehenden Versteigerung, im Falle diese einregistrirt worden.
9. ) Die Ausnehmung an Kindesstatt.
io.) Die privat und nicht gerichtlich abgelegten Zeugnisse.
i i.) Die Gurachten der Anverwandten, ausgenommen diejenigen, wodurch Curatoren und Vormünder ernannt werden.
12.) Die aussergerichtlich errheilren Autorisationen.
iz.) Die Bilanzen.
14.) Die Lehrbriefe, worinn weder Geld, noch Obligation, oder Quittungen enthalten sind. -
iZ.) Die Bürgschaftleistungen für Personen, die vor Gericht zu stellen sind.
16.) Die Bescheinigungen von Bürg-und Bürgschaftsleistungen.
17 ) Alle Scheine und Certisicare, die Lebensscheine für jede Person insbesondere, und die Aufenthaltsscheine.
I8-) Die Kollatt'onirungen von Akten und gerichtlichen Schriften , so wie von Auszügen derselben, von welchem öffentlichen Beamten sie auch vorgenommen worden.
Die Gebühr muß, für jedes Aktenstück oder Auszug, besonders entrichtet werden.
19. ) Die Kompromißakten, wenn sie nämlich keine Schuldverschreibungen enthalten, welche einer prvportionellen Gebühr unterworfen sind.
20. ) Alle Frachtbri 'ü', wenn solche vor Gericht gebracht werden sollen.
21. ) Die unbedingten Einwilligungen.
22. ) Alle Cluitfungen und Empfangsscheine von gerichtlichen Akten.
23«), Die Deklarationen in Civilprozessen.
24.) Die Deklarationen oder Ernennungen eines Beauftragten oder Freundes,

