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§. ii. Akten, welche -einer bestimmten Gebühr den einem Gulden unterworfen sind.
iO Die Jnventarken von allen Arten Mobilien, Urkunden und -Schriften.
.2.) Die Abschlüsse von Jnventarien.
3. ) Die Protokolle von Anlegung, -unbeschädigte Erkennung und Abnehmung der Siegel.
.Für sede Sitzung muß die Gebühr. einmal entrichtet Werden.
4. ) Die Protokolle über Ernennung von Vormündern und Kuratoren.
5. ) Die Urtheile von Friedensrichtern, Wodurch von einer Klage freigespro- chell oder dieselbe.abgewiesen.wird,., die Abweisung von einer gerichtlichen Frei, spräche, die Gültigkeit -von Aufkündigungen, gerichtliche Ausserbesitzsetzungen, Ver- urtheilung zu Ehrenerklärungen .wegen persönlicher Beschimpfung, und überhaupt alle.Urtheilssprüche, welche schließliche Verfügungen enthalten, wofür keine -verhältnißmäsige Gebühr zu -erlegen jist.
6. ) Die Bescheide der Richter unEivitgerichtsstellen, welche auf eine Bittschrift, oder Denkschrift erlassen werden, -die Befehle , durch welche die Erlaubniß ertheilet wird, .Möbel in Pfandbeschlag -zu nehmen., zu reklamiren oder zu verkaufen;—die vorläufigen und.einleitenden Akten und .Artheilssprüche der^ierichtsstel- len und der Schiedsrichter. Die^imden Sekretariaten her Gerichtsstellen verfertigten Akten, welche eine Einwilligung , .Hinterlegung, Omittirung, Nichtanerkennung einer Sache, die angeblichen Zeines.Namen .geschehen., eine Ausschließung von Gerichtsstellen , Einsprache gegen Wittheilung von Prozeßakten, Steigerungen, Nachsteigerungen, Verzichtleistungen.auf ^.Gemeinschaft, Erbschaft oder Vermächtniß (jeder Verzichtleistende muß einmal die -Gebühr.entrichten) Erneuerung einer gerichtlichen jKlage, -Mittheilung von Prozeßakten im Archive, und ohne sie mitzunehmen,, Bescheinigungenund Beglaubigungen von Schuldfode- rungen, und Einsprache gegen die Ablieferung eines.Urtheilspruches, enthalten.
7. ) Die auf Bitt- oder Denkschriften erlassenen Amtsbefehle , wodurch Jemand wieder vorgefodert wird, und alle Vorbereitungs- und Einleitungsakten, und
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