Bemerkungen.
1) Vorstehende Tabelle, durchgängig auf die in der dritten Spalte enthaltene Bundesmatrikel gegründet, gibt eine genaue Zerlegung jedes Bundescontingeuts in die verschiedenen Waffengattungen nach den angenommenen Grundsätzen und besonderen Bestimmungen.
Um diese Berechnung den wirklichen taktischen Formationen möglichst zu nähern, und, um sie auch als Maßstab für die Bun- desfordernng an Chargen anwenden zu können, sind bei der Artillerie und den Pionnieren auch die zur Besatzung der Bundes- festungen und zum Belagerungspark erforderlichen Streitbaren zu-, bei der Infanterie dagegen abgerechnet.
2) Nach einem Vertrage zwischen Nassau und Limburg stellt letzteres ein Kavallerie-Regiment, Nassau die Infanterie, Artillerie und Pionniere.
3) Ebenso besteht zwischen Preußen und Luxemburg ein Vertrag, wornach Luxemburg nur Infanterie, Preußen dagegen die übrigen Waffen stellt.
4) Mecklenburg - Strelitz stellt eine 6pfüuder-Batterie von 6 Geschützen, statt der Spezialwaffen.
5) Oldenburg stellt für Bremen die Artilleriequote.
6) Hamburg stellt statt der Artillerie eine Reiterdivision.
7) Die Reserve-Jnfanterie-Division ist bis ans das Contin- gcnt von Frankfurt, von Stellung der Spezialwaffen befreit.
8) Die Bundescontingente von Hessen-Homburg, Schanmburg- Lippe und Liechtenstein bilden Jägerabtheilnngen.
Das. 11. Bataillon besteht aus dem Contingent von Hohen- zollern mit 751 Mann im Haupt-, Reserve- und Ersatzcontingent und wird durch Preußen gestellt.

