Bemerkungen.

1) Vorstehende Tabelle, durchgängig auf die in der dritten Spalte enthaltene Bundesmatrikel gegründet, gibt eine genaue Zer­legung jedes Bundescontingeuts in die verschiedenen Waffengat­tungen nach den angenommenen Grundsätzen und besonderen Be­stimmungen.

Um diese Berechnung den wirklichen taktischen Formationen möglichst zu nähern, und, um sie auch als Maßstab für die Bun- desfordernng an Chargen anwenden zu können, sind bei der Ar­tillerie und den Pionnieren auch die zur Besatzung der Bundes- festungen und zum Belagerungspark erforderlichen Streitbaren zu-, bei der Infanterie dagegen abgerechnet.

2) Nach einem Vertrage zwischen Nassau und Limburg stellt letzteres ein Kavallerie-Regiment, Nassau die Infanterie, Artillerie und Pionniere.

3) Ebenso besteht zwischen Preußen und Luxemburg ein Ver­trag, wornach Luxemburg nur Infanterie, Preußen dagegen die übrigen Waffen stellt.

4) Mecklenburg - Strelitz stellt eine 6pfüuder-Batterie von 6 Geschützen, statt der Spezialwaffen.

5) Oldenburg stellt für Bremen die Artilleriequote.

6) Hamburg stellt statt der Artillerie eine Reiterdivision.

7) Die Reserve-Jnfanterie-Division ist bis ans das Contin- gcnt von Frankfurt, von Stellung der Spezialwaffen befreit.

8) Die Bundescontingente von Hessen-Homburg, Schanmburg- Lippe und Liechtenstein bilden Jägerabtheilnngen.

Das. 11. Bataillon besteht aus dem Contingent von Hohen- zollern mit 751 Mann im Haupt-, Reserve- und Ersatzcontingent und wird durch Preußen gestellt.