72

Bon öcv Kriegsschule.

8) Zeichnen u n b Kalligraphie:

a) Fertigkeit im Linearzeichnen,

h) Fertigkeit iin Freihandzeichnen nach leichten Vor- legblüttern, darstellend Umrisse von Köpfen,

c) regelmäßige und deutliche deutsche und lateinische Handschrift.

9) Gymnastik:

Fertigkeit in den leichten Uebungen am Barren und Reck, im Hoch- und Weitsprung, im Klettern.

m. Verhalten in der Kriegsschule.

8. 9.

Die Kriegsschüler der untern Abtheilung, sowie die ausländischen Lehrgenossen, welche aus die Kriegsdienst­gesetze nicht verpflichtet sind, werden nach besonderen Verordnungen behandelt.

§. 10 .

Das Verrücken in eine höhere Klasse, insbesondere der Uebertritt ans der untern Abtheilung in die obere, ist von den Prüfungen abhängig, welche am Schlüsse jeden Studienjahres (Mitte Septembers) zu erstehen sind, und iiberdieß von der tadellosen sittlichen Füh- rung, welche bei der Benrtheilung der Wiirdigkeit zum Vorrücken in Rechnung genommen ivird.

' ' 8 . 11 .

Mit dem Vorrücken in eine höhere Klasse, beziehlich Abtheilung, ist eine höhere Charge verbunden und zwar wird von den Kriegsschülern und Lehrgenossen, welche im Range des Rottenmeisters in die untere Abtheilung eintreten, beim Uebergang in die obere Abtheilnng der Rang und die Auszeichnung eines Obermanns imd beim Vorrücken in die oberste Klasse, des Feldwebels erworben.

8. 1.3.

Die 3 Kriegsschüler der obersten Klasse, welche nach der Location in den Kenntnissen die ersten sind, erhal­ten als besondere Auszeichnung ans den Achselklappen einen silbernen Lorbeerkranz, die 3 ersten dagegen in der Location nach der sittlichen Fiihrung eine silberne Krone.